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Serviceseite 2: Steuerkanzleien
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Servicetexte, Berichte und Hintergründe |
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Amberg. |
Rentner dürfen derzeit nicht unbegrenzt hinzuverdienen! Auch Rentner müssen bei einem Nebenerwerb gewisse Hinzuverdienstgrenzen beachten.Wer vor Vollendung des 65. Lebensjahres etwas hinzuverdient, darf monatlich nicht mehr als 400 Euro erhalten, sonst gibt es keine Vollrente. Zweimal im Jahr darf der Betrag jedoch 800 Euro betragen, damit die Altersrente nicht gekürzt wird. Erst nach dem 65. Lebensjahr dürfen die Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Werden Nebeneinkünfte angerechnet, beträgt die Teilrente je nach Höhe des Hinzuverdienstes, ein Drittel der Vollrente. Die Grenzen für diese Stufen ermitteln sich individuell aus dem Entgelt der drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn. Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener mit 30000 Euro Jahresbruttogehalt kann in den alten Bundesländern neben einer halben Teilrente monatlich 1436,40 Euro hinzuverdienen. Genauere Auskünfte erteilen auch immer aktuell die Steuerkanzleien. |
I-F-O Redaktion Dezember 2007 |
Gesundheitskosten geltend machen. Patienten können ihre Ausgaben für Brillen, Gehilfen, Einlagen und Hörgeräte unter Umständen beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Denn steuerlich absetzbar ist grundsätzlich alles, was von den Kassen nicht erstattet wird, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Das Finanzamt prüfe nicht, ob die angezeigten Arztbesuche, Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen notwendig waren. Zu den zumindest zu Teilen absetzbaren Kosten gehören auch Zuzahlungen zu Rezepten und Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Zahnersatz und Praxisgebühr. Dazu müsse aber die pro Jahr zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Dieser Beitrag richtet sich nach Einkommen und Familienstand. Gut verdienende Singles haben zwar wenig von der Regel, Familien sind steuerlich aber deutlich besser gestellt. |
2007 |
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Kosten für Steuerberater (Stand 2008). Die Kosten für Steuerberater können vorerst weiter komplett auf der Einkommemsteuererklärung eingetragen werden. Wegen offener Rechtsverfahren werden alle Steuerbescheide der Jahre 2006 und 2007 in punkto Steuerberatungskosten für vorläufig erklärt. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. Damit soll sichergestellt werden, das eventuell zu viel gezahlte Steuern von Amts wegen erstattet werden, sollten die seit Anfang 2006 geltenden Einschnitte per Gericht wieder gekippt werden. Für die Rückzahlung muss vorher auch kein Einspruch eingelegt werden. Zuvor waren schon die Steuerbescheide für 2007 in punkto Pendlerpauschale für "vorläufig" erklärt worden. Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Neuregelung können Berufspendler für den Weg von der Wohnung zur Arbeit wie früher 30 Cent vom ersten Kilometer an angeben. |
r 2008 |
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München. BFH (Az:VII R 48 / 07) |
Bewirtung auch für Arbeitnehmer absetztbar. Arbeitnehmer , die im Namen ihrer Firma Gäste bewirten, können die Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dabei müssen sie auch nicht die Namen der bewirteten Personen angeben, heißt es in einem bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Damit gaben die obersten Finanzrichter einem ehemaligen Bundeswehrgeneral Recht. Zu seinem Abschied in den Ruhestand gab es einen großen Empfang im Ofiziersheim. Die Gäste aßen und tranken für gut 1000 Euro, die Bundeswehr hatte aber nur 600 Euro für das Fest bereitgestellt. Der scheidende General ließ sich nicht lumpen und zahlte die fehlenden 400 Euro aus eigener Tasche. Wie nun der BFH entschied, kann der Ex-General diese Ausgaben in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. |
t 2008 |
Täglich erreichen uns bundesweit Anfragen und Aufträge per Fax- Anfrage. Diesen Auftrag können Sie vorab im Internet ausdrucken und unterterschrieben per Fax an uns zurücksenden. Nach der Auftragserteilung stellen wir den Eintrag 14 Tage zum dem von Ihnen gelieferten Angaben kostenfrei ins Netz, damit Sie eventuelle Korrekturen noch veranlassen können. Vertretungen bauen wir zusätzl. auch immer weiter aus (siehe oben). Wir tragen auch gern Ihre Firma/Verein aus allen PLZ-Regionen bundesweit und teilweise mit den angrenzenden Ländern, nach einem Abschluss, mit in unser Internet-Branchenbuch ein - wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage oder den bereits zugesendeten Auftrag per Fax: 09621 / 429533. Auf dieser Fachseite (auch gern auf anverwandten Rubriken - als Mehrfacheintrag -, bitte mit angeben) erstellen wir dann gern für Ihre fachbezogene Firma aus allen PLZ-Gebieten Ihren Firmeneintrag- mit Top-Preisen-- denn durch neue Anklickungen allgemein, ergeben sich vieleicht auch neue Kunden aus Ihrem Branchenbereich? klick hier Preisliste vorab klick hier |